Datenweitergabe an Dritte: Was erlaubt ist und was nicht

Einleitung

Deine Daten bei einem Glücksspielanbieter bleiben nicht zwangsläufig ausschließlich bei diesem einen Unternehmen — unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Weitergabe an Dritte rechtlich zulässig, während andere Formen der Weitergabe klar untersagt sind. Im Rahmen unserer Analysen begegnen uns regelmäßig Unsicherheiten zu dieser Unterscheidung. Dieser Artikel ordnet die Rechtslage sachlich ein. Er vertieft unseren Pillar zu Datenschutz & KYC/AML-Pflichten sowie unseren Cornerstone zu Recht & Regulierung.

Wie sich Auftragsverarbeitung von einer eigenständigen Datenweitergabe unterscheidet

Das Konzept der Auftragsverarbeitung nach der DSGVO

Die DSGVO unterscheidet rechtlich zwischen einer echten Datenweitergabe an einen eigenständig verantwortlichen Dritten und der sogenannten Auftragsverarbeitung, bei der ein externer Dienstleister Daten ausschließlich nach Weisung und im Auftrag des Glücksspielanbieters verarbeitet, ohne selbst zu einem eigenständigen datenschutzrechtlich Verantwortlichen zu werden. Diese Unterscheidung ist rechtlich bedeutsam, da für eine reine Auftragsverarbeitung andere, teils vereinfachte rechtliche Anforderungen gelten als für eine eigenständige Datenweitergabe.

Warum diese Unterscheidung für Nutzer praktisch relevant sein kann

Für dich als Nutzer bedeutet dies, dass die Nennung eines externen Dienstleisters in der Datenschutzerklärung nicht automatisch eine problematische "Datenweitergabe" im umgangssprachlichen Sinne darstellt, sondern häufig lediglich eine notwendige technische Auftragsverarbeitung beschreibt, die für die eigentliche Leistungserbringung erforderlich ist, etwa die Nutzung eines externen Cloud-Anbieters zur Datenspeicherung.

Welche Rolle Auftragsverarbeitungsverträge für die rechtliche Absicherung spielen

Warum diese Verträge eine wichtige zusätzliche Absicherung bieten

Bei einer echten Auftragsverarbeitung ist der Glücksspielanbieter gesetzlich verpflichtet, mit dem jeweiligen externen Dienstleister einen sogenannten Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen, der detaillierte Vorgaben zum Umgang mit den verarbeiteten Daten enthält, einschließlich technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen sowie klarer Grenzen der zulässigen Datennutzung durch den Dienstleister.

Wie du als Nutzer von dieser vertraglichen Absicherung profitierst

Diese vertragliche Absicherung, auch wenn sie für dich als Nutzer nicht direkt einsehbar ist, stellt sicher, dass externe Dienstleister deine Daten ausschließlich im Rahmen der ursprünglichen Zweckbestimmung verarbeiten dürfen und keine eigenständige, davon losgelöste Nutzung deiner Daten vornehmen dürfen, was einen wichtigen zusätzlichen Schutzmechanismus gegenüber einer unkontrollierten Datenweitergabe darstellt.

Ein Fallbeispiel zur praktischen Bedeutung dieser rechtlichen Unterscheidung

Ein datenschutzbewusster Nutzer bemerkte in der Datenschutzerklärung eines Glücksspielanbieters die Nennung mehrerer externer Unternehmen und war zunächst verunsichert, ob dies eine unzulässige Datenweitergabe darstelle. Nach genauerer Recherche stellte sich heraus, dass es sich bei den genannten Unternehmen ausschließlich um technische Dienstleister im Rahmen einer ordnungsgemäßen Auftragsverarbeitung handelte, etwa einen Cloud-Speicheranbieter und einen Zahlungsdienstleister, deren Nennung sogar ein positives Zeichen für die Transparenz des Anbieters darstellte, statt ein Warnsignal zu sein. Diese Erkenntnis half dem Nutzer, künftig präziser zwischen einer echten, potenziell problematischen Datenweitergabe und einer rechtlich unbedenklichen, transparent kommunizierten Auftragsverarbeitung zu unterscheiden.

In welchen Fällen eine Datenweitergabe an Dritte grundsätzlich erlaubt ist

Weitergabe an technische Dienstleister zur Leistungserbringung

Eine Weitergabe deiner Daten an technische Dienstleister, die der eigentlichen Leistungserbringung dienen, etwa Zahlungsdienstleister oder Cloud-Infrastrukturanbieter, ist grundsätzlich zulässig, sofern diese Weitergabe für die Erfüllung des Vertrags zwischen dir und dem Glücksspielanbieter notwendig ist und angemessene vertragliche Absicherungen bestehen.

Weitergabe an Behörden im Rahmen gesetzlicher Pflichten

Eine Weitergabe an zuständige Behörden ist in bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Fällen zulässig und sogar verpflichtend, etwa im Rahmen der Geldwäscheprävention bei konkretem Verdacht, wie in unserem separaten Artikel beschrieben, oder im Rahmen aufsichtsrechtlicher Prüfungen durch die GGL.

Weitergabe an konzerninterne verbundene Unternehmen

Innerhalb einer Konzernstruktur, wie in unserem Artikel zu Konzernverflechtungen beschrieben, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Datenweitergabe an andere Unternehmen derselben Unternehmensgruppe zulässig sein, sofern hierüber transparent in der Datenschutzerklärung informiert wird und eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht.

In welchen Fällen eine Datenweitergabe an Dritte nicht zulässig ist

Weitergabe zu Werbezwecken ohne ausdrückliche Einwilligung

Eine Weitergabe deiner Daten an Dritte zu reinen Werbezwecken, etwa an andere Unternehmen für deren eigene Marketingzwecke, ist ohne deine ausdrückliche, informierte Einwilligung grundsätzlich nicht zulässig und stellt einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung dar.

Verkauf von Nutzerdaten an unabhängige Dritte

Der Verkauf deiner personenbezogenen Daten an unabhängige, mit der eigentlichen Leistungserbringung nicht in Verbindung stehende Dritte ist ohne deine explizite Einwilligung untersagt und würde einen erheblichen Datenschutzverstoß darstellen, unabhängig davon, ob eine solche Transaktion tatsächlich stattfindet oder lediglich angedroht wird.

Wie du erkennst, ob ein Anbieter deine Daten rechtmäßig verarbeitet

Prüfung der Datenschutzerklärung auf konkrete Angaben zur Weitergabe

Eine seriöse Datenschutzerklärung sollte konkret benennen, an welche Kategorien von Empfängern deine Daten unter welchen Umständen weitergegeben werden, statt sich auf vage, allgemeine Formulierungen zu beschränken, die keine konkrete Nachvollziehbarkeit ermöglichen.

Warum das Fehlen konkreter Angaben ein Warnsignal darstellen kann

Enthält die Datenschutzerklärung eines Anbieters keine konkreten Angaben zu Empfängerkategorien oder wirkt sie bewusst vage formuliert, kann dies ein Hinweis auf eine möglicherweise nicht vollständig transparente oder rechtskonforme Datenverarbeitungspraxis sein.

Welche Rechte dir bei einer möglichen unrechtmäßigen Datenweitergabe zustehen

Auskunftsrecht zur tatsächlichen Datenweitergabe

Du hast das Recht, von einem Anbieter konkrete Auskunft darüber zu verlangen, an welche Empfänger deine Daten tatsächlich weitergegeben wurden, was dir eine nachträgliche Überprüfung der tatsächlichen Praxis im Vergleich zur in der Datenschutzerklärung dargestellten Politik ermöglicht.

Beschwerdemöglichkeit bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde

Bei begründetem Verdacht auf eine unrechtmäßige Datenweitergabe kannst du dich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde deines Bundeslandes wenden, die entsprechende Ermittlungen einleiten und gegebenenfalls Sanktionen gegen den betroffenen Anbieter verhängen kann.

Vergleich: Zulässige vs. unzulässige Datenweitergabe

Kategorie Zulässig Unzulässig
Technische Dienstleister zur Leistungserbringung Ja, mit vertraglicher Absicherung Nicht zutreffend
Behörden im Rahmen gesetzlicher Pflichten Ja, verpflichtend in bestimmten Fällen Nicht zutreffend
Konzerninterne verbundene Unternehmen Ja, mit transparenter Information Ohne Information oder Rechtsgrundlage: nein
Werbezwecke ohne Einwilligung Nicht zutreffend Grundsätzlich unzulässig
Verkauf an unabhängige Dritte Nicht zutreffend Ohne explizite Einwilligung unzulässig

Praxistipps zum Schutz deiner Daten vor unrechtmäßiger Weitergabe

  • Lies die Datenschutzerklärung eines Anbieters vor der Kontoeröffnung auf konkrete Angaben zur Datenweitergabe.
  • Stelle bei Unsicherheit ein Auskunftsersuchen, um die tatsächliche Datenverarbeitungspraxis nachzuvollziehen.
  • Widerspreche einer Datenweitergabe zu Werbezwecken, sofern du diese nicht ausdrücklich wünschst.
  • Wende dich bei begründetem Verdacht auf Verstöße an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde.

Checkliste: Datenweitergabe eines Anbieters rechtlich einordnen

  • [ ] Datenschutzerklärung auf konkrete Angaben zu Empfängerkategorien geprüft
  • [ ] Unterscheidung zwischen zulässiger und unzulässiger Weitergabe verstanden
  • [ ] Auskunftsrecht bei Bedarf genutzt
  • [ ] Beschwerdemöglichkeit bei der Datenschutzaufsichtsbehörde zur Kenntnis genommen

FAQ

Darf ein Glücksspielanbieter meine Daten an Werbepartner weitergeben?

Nur mit deiner ausdrücklichen, informierten Einwilligung, nicht automatisch oder standardmäßig.

Ist die Weitergabe an Zahlungsdienstleister rechtlich unproblematisch?

Ja, sofern diese Weitergabe für die Erfüllung des Vertrags notwendig ist und angemessene vertragliche Absicherungen bestehen.

Kann ich erfahren, an wen meine Daten tatsächlich weitergegeben wurden?

Ja, über dein Auskunftsrecht nach der DSGVO kannst du konkrete Informationen zu tatsächlichen Datenempfängern anfordern.

Was mache ich, wenn ich eine unrechtmäßige Datenweitergabe vermute?

Stelle zunächst ein Auskunftsersuchen beim Anbieter und wende dich bei fortbestehendem Verdacht an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde.

Gilt die Weitergabe innerhalb einer Konzernstruktur als unbedenklich?

Nicht automatisch, auch konzerninterne Weitergaben benötigen eine Rechtsgrundlage und sollten in der Datenschutzerklärung transparent dargestellt werden.

Quellen

  • DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung, Gesetzestext)
  • Landesdatenschutzbehörden — Informationen zu Beschwerdewegen

Weiterführende Inhalte

  • Pillar: Datenschutz & KYC/AML-Pflichten
  • Fachartikel: DSGVO im Glücksspielumfeld: Rechte der Nutzer
  • Fachartikel: Konzernverflechtungen erkennen: So findest du die Muttergesellschaft
  • Glossar: Datenweitergabe, Auskunftsrecht

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Fachautor Recht — verantwortet bei testlabor24 Themen rund um Glücksspielrecht, Lizenzierung und regulatorische Entwicklungen.

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Unsere Redaktion aktualisiert diesen Artikel regelmäßig und verzichtet konsequent auf bezahlte Platzierungen jeglicher Art.

Aktualisierungshinweis

Veröffentlicht: 05.07.2026 · Letzte Aktualisierung: 05.07.2026 · Turnus: regelmäßige redaktionelle Überprüfung im Rahmen unserer laufenden Aktualisierungsprozesse

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Inhalt wurde nach der testlabor24-Methodik strukturiert, redaktionell geprüft und thematisch in unser Wissenssystem eingeordnet. Glücksspiel kann süchtig machen; Informationen zum Spielerschutz findest du im Bereich Responsible Gambling.
Autor: Fachautor Recht · Letzte Aktualisierung: 2026-07-05 · Prüfung: Redaktionelle Qualitätskontrolle

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