Schwarze Liste: Eine von einer Aufsichtsbehörde oder Verbraucherorganisation veröffentlichte Auflistung von Glücksspielanbietern, die ohne erforderliche Lizenz operieren oder wiederholt gegen geltendes Recht verstoßen haben.
Schwarze Listen werden meist von der zuständigen Aufsichtsbehörde eines Marktes geführt und dienen sowohl der Warnung von Verbrauchern als auch als Grundlage für behördliche Maßnahmen, etwa Zahlungsblockaden gegenüber gelisteten Anbietern. Die Kriterien für eine Aufnahme sowie die Aktualität solcher Listen unterscheiden sich zwischen einzelnen Behörden und Ländern erheblich.
Das Fehlen eines Anbieters auf einer Schwarzen Liste bedeutet nicht automatisch, dass dieser seriös ist — es kann auch bedeuten, dass er bislang nicht geprüft wurde.
Mehr zu diesem Zusammenhang erklärt unser Hub zu Verbraucherschutz sowie vertiefend unser Pillar zu unseriösen Anbietern erkennen.
Vertiefend dazu: Schwarze Liste.
